Insbesondere bei strafrechtlichen Problemen benötigt man als Betroffener professionelle, kompetente und schnelle Hilfe beim Umgang mit der Polizei und dem Gericht wir können Ihnen als Ihr Fachanwälte für Strafrecht helfen.
Um ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen, ist für viele Menschen der Anwalt ein gutes Mittel. In unserer Kanzlei arbeiten beide Anwälte sehr konsequent und mit großer Einsatzfreude daran, dass Sie ihre Ziele zügig und wenn möglich ohne eine Gerichtsverhandlung erreichen. Wenn eine Gerichtsverhandlung erforderlich sein sollte, vertreten wir Sie selbstverständlich mit großem Durchsetzungsvermögen vor Gericht. Unser Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau sowie Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Hönnscheidt sind überregional für Sie tätig.
Wir würden uns freuen, Sie als Partner durch Ihr Verfahren zu begeleiten. Das Team unserer Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Betreuung in verschiedenen Strafrechtlichen Angelegenheiten. Dabei wird besonderer Wert auf ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit gelegt. Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit und Empathie im Umgang mit den Mandanten ist uns sehr wichtig.
Wir versprechen Ihnen vom ersten Gespräch bis zur letzten Instanz: Kompetente und engagierte Mandantenbetreuung. In allen strafrechtlich relevanten Bereichen beantragen wir Akteneinsicht und erarbeitet eine persönliche Verteidigungsstrategie, um jedem Mandanten die optimal auf sein Problem zugeschnittene Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung anbieten zu können. Wir haben in unserer Kanzlei viel Erfahrung mit ,,schwierigen“ Fällen, wo Gerichtstermine teilweise über 40 Fortsetzungen hatten oder Mandanten, welche 18 und mehr verschiedene Verfahren am Laufen gehabt haben. Auch in solchen kniffligen Fällen haben wir als Anwälte unsere Kompetenzen unser Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick gezielt für die Rechte unserer Mandanten eingesetzt.
Sowohl Herr Dr. Gau als auch Herr Hönnscheidt sind durch aktuelle strafrechtliche Urteile immer auf dem neusten Stand was die Rechtsprechung angeht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Patrick Gau ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein ebenso wie in der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolgte im Strafprozessrecht.
Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat aufgrund seiner besonderen theoreitschen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert. Er ist ebenfalls Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und verteidigt wie sein Kollege Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bundesweit
Beide Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht haben in ihrer langjährigen Berufserfahrung an über 150 Strafgerichten die Interessen ihrer Mandanten erfolgreich verteidigt.
Unsere Anwälte wissen, wie sie vorgehen müssen um eine Einstellung zu erzielen oder – wenn das nicht möglich ist – Ihre Strafen zu mindern.